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    Chemikalienmanagement nach REACH

     

    Chemikalienmanagement

Unser Chemikalienmanagement orientiert sich an der europäischen Chemikalienverordnung REACH (EG-Verordnung Nr. 1907/2006). Diese steht für „Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals”. Sie regelt also die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien. Damit schützt sie Menschen und Umwelt vor Risiken, die von Chemikalien ausgehen können. In der Praxis bedeutet das, jeder Stoff, von dem mehr als 1 Tonne in der EU hergestellt oder eingeführt wird, muss bis spätestens 2018 bei der Europäischen Chemikalienagentur registriert werden.

 

So erfüllen wir REACH

Wir unternehmen alle notwendigen Schritte, um die Forderungen von REACH zu erfüllen. Unsere Produkte enthalten beispielsweise keine Stoffe, die von der Europäischen Chemikalienagentur als besonders besorgniserregend eingestuft werden und auf der SVHC-Liste (Substances of Very High Concern) stehen. Obwohl wir nicht erwarten, dass zukünftig Stoffe, die wir nutzen, dort aufgenommen werden, informieren wir Sie gemäß Artikel 33 der REACH-Verordnung unmittelbar darüber, wenn dies der Fall sein sollte.

Produktinformations-Datenblätter

Unsere Hartmetall-Produkte gelten nicht als Stoffe oder Zubereitungen im Sinne des Artikels 3 der REACH-Verordnung.  Auch wenn wir deshalb nicht dazu verpflichtet sind, ein Sicherheitsdatenblatt gemäß Artikel 31 REACH bereitzustellen, möchten wir Ihnen dennoch bestmögliche Transparenz bieten und Ihr Vertrauen in unsere Produkte bestärken. Sie finden deshalb die Produktinformations-Datenblätter hier als Download:

 

    Erfahren Sie mehr über REACH

    Wenn Sie mehr über REACH erfahren möchten, besuchen Sie die Informationsseiten der ECHA (European Chemicals Agency).